S.BG 1998
Gliederung
6. Abschnitt Schlußbestimmungen
§ 15 Verweisungen auf Bundesrecht
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf folgende bundesrechtliche Vorschriften gelten als Verweisungen auf jene Fassung, die sie durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Gesetz, dieses einschließend, erhalten haben:
1.Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl Nr 189/1955; Gesetz BGBl I Nr 187/2013;
2.§ 3 Abs 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
(
), BGBl I Nr 64/1997; BGBl Nr 141/2013.
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