§ 15 Verweisungen auf Bundesrecht — S.BG 1998
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf folgende bundesrechtliche Vorschriften gelten als Verweisungen auf jene Fassung, die sie durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten Gesetz, dieses einschließend, erhalten haben:
1. Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl Nr 189/1955; Gesetz BGBl I Nr 187/2013;
2. § 3 Abs 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
(BezBegrBVG), BGBl I Nr 64/1997; BGBl Nr 141/2013.
§ 15 S.BG 1998 · S.BG 1998 · Salzburger Bezügegesetz 1998
§ 15 Verweisungen auf Bundesrecht
…6. Abschnitt Schlußbestimmungen Verweisungen auf Bundesrecht § 15 Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf folgende bundesrechtliche Vorschriften gelten als Verweisungen auf jene Fassung, die sie durch Änderungen bis zu dem nachfolgend zitierten…
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