§ 11 Anerkennung fachlicher Ausbildungen und Qualifikationen
In Kraft seit 01. Juli 2017
Up-to-date
Auf die Anerkennung von nicht vom Salzburger Bergsportführerverband durchgeführten fachlichen Ausbildungen und darauf beruhenden Qualifikationen findet das Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz Anwendung.
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