§ 25 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde; Abfallverbände
In Kraft seit 01. März 2006
Up-to-date
(1) Die von der Gemeinde auf Grund dieses Gesetzes zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
(2) Für die abfallwirtschaftlichen Belange, für die ein Gemeindeverband eingerichtet ist, tritt dieser bei der Vollziehung dieses Gesetzes an die Stelle der Gemeinde.
Rückverweise
S.AWG · Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998
§ 27 In- und Außerkrafttreten
…1999 tritt das Salzburger Abfallgesetz 1991, LGBl Nr 65, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 87/1993 außer Kraft, dessen §§ 25 bis 28 jedoch mit 1. Jänner 2000. (3) Verordnungen der Landesregierung dürfen bereits ab Kundmachung dieses Gesetzes erlassen, jedoch frühestens mit 1. Juli…