Der Fonds hat folgende sonstige Aufgaben wahrzunehmen:
1. die Handhabung des Sanktionsmechanismus (§ 26);
2. die Ausübung der Schiedsfunktion bei Auslegungsfragen des Salzburger Krankenanstaltenplanes oder an seine Stelle tretender Detailplanungen für den intramuralen Bereich;
3. die Abstimmung von Leistungen zwischen den Krankenanstalten unter Berücksichtigung des überregionalen Leistungsangebotes;
4. die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers bzw der Geschäftsführerin des Fonds;
5. die Einrichtung weiterer Fondsorgane (§ 17 Abs 2);
6. die Erstellung des Voranschlages und des Stellenplanes des Fonds;
7. die Erstellung des Jahresabschlusses des Fonds;
8. das Eingehen grenzüberschreitender Kooperationen gemäß Art 46 Abs 2 letzter Satz der Vereinbarung;
9. die Abgabe von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren;
10. die Unterstützung der Hospiz- und Palliativbetreuung nach Maßgabe des § 16a sowie die Abwicklung der Finanzierung des Landesanteils an weiteren sektorenübergreifenden Maßnahmen im Bereich der Zielsteuerung Gesundheit;
11. sonstige Aufgaben, die dem Fonds durch Gesetze übertragen werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden