Der Fonds hat in Angelegenheiten allgemeiner gesundheitspolitischer Belange folgende Aufgaben wahrzunehmen:
1. die (Weiter-) Entwicklung der Gesundheitsziele (einschließlich Strategien zur Umsetzung) auf Landesebene;
2. die Festlegung von Grundsätzen der Umsetzung von Qualitätsvorgaben für die Erbringung von intra- und extramuralen Gesundheitsleistungen;
3. die Festlegung von Grundsätzen der Umsetzung von Vorgaben zum Nahtstellenmanagement;
4. die Mitwirkung am Auf- und Ausbau der öffentlichen Gesundheitstelematik-Infrastruktur auf Landesebene;
5. die Umsetzung von Projekten zur Gesundheitsförderung;
6. die Analyse und Evaluierung der epidemiologischen Auswirkungen bestehender und zukünftiger Vorsorgemaßnahmen im Gesundheitswesen gemäß Art 38 der Vereinbarung.
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