§ 22 Landes-Zielsteuerungskommission, Zusammensetzung
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
(1) Die Landes-Zielsteuerungskommission besteht aus folgenden Mitgliedern:
1. sechs Mitglieder als Landeskurie, die von der Landesregierung entsendet werden, darunter zumindest ein Mitglied der Landesregierung,
2. sechs Mitglieder als Sozialversicherungskurie, darunter der bzw die Vorsitzende des für das Land Salzburg zuständigen Landesstellenausschusses der ÖGK, die von den Trägern der Sozialversicherung entsendet werden, und
3. ein Mitglied, das vom Bund entsendet wird.
(2) § 19 Abs 2 bis 5 gilt sinngemäß.
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