§ 29a § 29a*)Verfahren, Umweltprüfung
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Die §§ 10a bis 10g und 21a Abs. 2 gelten für das Verfahren bei Erlassung eines Bebauungsplanes sinngemäß.
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 72/2012
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