§ 33 § 33 Wohnungsflächenanteil
In Kraft seit 07. August 1996
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RPG
Gliederung
III. Hauptstück Raumplanung durch die Gemeinden
4. Abschnitt*) Bebauungsplan
§ 33 § 33 Wohnungsflächenanteil
Die Gemeindevertretung kann, auch ohne dass ein Bebauungsplan erlassen wird, durch Verordnung für das ganze Gemeindegebiet oder für Teile desselben den Wohnungsflächenanteil im Verhältnis zu anderen Nutzungen festlegen.
§ 28 RPG · RPG · Raumplanungsgesetz
§ 28
…Zwecke), b) das Maß der baulichen Nutzung ( § 31 ), c) die Art der Bebauung ( § 32 ), d) der Wohnungsflächenanteil im Verhältnis zu anderen Nutzungen ( § 33 ), e) das Höchstausmaß der Geschossfläche für Ferienwohnungen ( § 33a ), f) die Mindest- oder Höchstzahl von Einstell- und Abstellplätzen für Bauwerke ( § 34 ) sowie das Mindestausmaß…
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