(1) Die Auszahlung des Ausbildungsbeitrages, der Kinderzulage und des Fahrtkostenzuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein vom Rechtspraktikanten anzugebendes Konto. Die Überweisung ist so vorzunehmen, daß dem Rechtspraktikanten die für den laufenden Kalendermonat gebührenden Beträge am letzten Arbeitstag des Monats zur Verfügung stehen.
(2) Die Überweisung der Sonderzahlungen hat gleichzeitig mit den für die Monate Februar, Mai, August und November gebührenden Ausbildungsbeiträgen zu erfolgen. Bei Beendigung der Gerichtspraxis hat die Überweisung spätestens innerhalb eines Monats nach der Beendigung zu erfolgen.
Rückverweise
RPG · Raumplanungsgesetz
§ 20 § 20*)Vorbehaltsflächen
…1) In Bauflächen, Bauerwartungsflächen oder Freiflächen (Grundwidmung) können Flächen festgelegt werden, die Zwecken des Gemeinbedarfs dienen oder für solche Zwecke voraussichtlich innerhalb von 20 Jahren benötigt werden (Vorbehaltsflächen). Die vorgesehene Verwendung ist im Flächenwidmungsplan anzugeben. (2) Zu den Zwecken des Gemeinbedarfs zählt auch der gemeinnützige Wohnbau sowie Wohnbau…
§ 12 § 12*)Allgemeines
…§ 16a) sowie besondere Flächen für publikumsintensive Veranstaltungsstätten (§ 16c) festgelegt werden; weiters können in Bauflächen, Bauerwartungsflächen oder Freiflächen (Grundwidmung) Vorbehaltsflächen (§ 20) festgelegt werden. Andere Widmungen sind unzulässig. (4) Fällt die für eine besondere Widmung nach den §§ 15, 15a, 16a und 16c bzw…