RPG
Gliederung
II. Hauptstück Raumplanung durch das Land
3. Abschnitt*) Landesraumpläne, Umweltprüfung
§ 10g § 10g*) Regelmäßige Überwachung
Die Landesregierung hat zu überwachen, ob die Durchführung des Landesraumplanes erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat. Erforderlichenfalls ist der Landesraumplan zu ändern.
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005
§ 10f RPG · RPG · Raumplanungsgesetz
§ 10f § 10f*) Bekanntgabe
…10d ) berücksichtigt wurden, c) aus welchen Gründen der Landesraumplan nach Abwägung mit den geprüften vertretbaren Alternativen gewählt wurde, und d) welche Maßnahmen zur Überwachung ( § 10g ) beschlossen wurden. Diese Erklärung bildet einen Teil der nach dem Kundmachungsgesetz (§ 7 Abs. 4) zu veröffentlichenden Materialien. *) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 4/2022, 44…
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