RPG
Gliederung
II. Hauptstück Raumplanung durch das Land
3. Abschnitt*) Landesraumpläne, Umweltprüfung
§ 10c § 10c*) Stellungnahmerecht, Beteiligung der Öffentlichkeit
(1) Der Entwurf des Landesraumplanes und der Erläuterungsbericht über den Entwurf des Landesraumplanes sind im Zuge der Veröffentlichung auch dem Amt der Landesregierung unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Stellungnahme zu übermitteln.
(2) Während der Zeit der Veröffentlichung können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, zum Entwurf des Landesraumplanes sowie zum Umweltbericht schriftlich Stellung nehmen. Darauf ist in der Veröffentlichung des Entwurfes des Landesraumplanes hinzuweisen.
*) Fassung LGBl.Nr. 33/2005, 4/2019, 4/2022
§ 10f RPG · RPG · Raumplanungsgesetz
§ 10f § 10f*) Bekanntgabe
… In einer zusammenfassenden Erklärung ist darzulegen, a) wie Umwelterwägungen in den Landesraumplan einbezogen wurden, b) wie der Umweltbericht ( § 10b ), die abgegebenen Stellungnahmen ( § 10c ) und die Ergebnisse der geführten grenzüberschreitenden Konsultationen ( § 10d ) berücksichtigt wurden, c) aus welchen Gründen der Landesraumplan nach Abwägung mit den geprüften vertretbaren Alternativen gewählt…
§ 10e § 10e*) Entscheidung
…1) Bei der Erlassung des Landesraumplanes sind insbesondere der Umweltbericht ( § 10b ), die abgegebenen Stellungnahmen ( § 10c ) und die Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen ( § 10d ) zu berücksichtigen. (2) Landesraumpläne, die aufgrund voraussichtlich erheblicher Auswirkungen auf Europaschutzgebiete einer Umweltprüfung nach § 10a…
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