RPG
Gliederung
I. ABSCHNITT Gerichtspraxis
§ 10 Abwesenheit von der Gerichtspraxis
Ist ein Rechtspraktikant durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert, die gerichtlichen Dienststunden einzuhalten, so hat er dies ohne Verzug dem Vorsteher des Gerichtes, dem er zur Ausbildung zugewiesen ist, anzuzeigen und auf dessen Verlangen den Grund der Verhinderung zu bescheinigen.
§ 3 RPG · RPG · Rechtspraktikantengesetz
§ 3 Beginn der Gerichtspraxis
…Leistung der Angelobung verweigert, so tritt der Zulassungsbescheid rückwirkend außer Kraft. Diese Rechtsfolge tritt nicht ein, wenn der Nichtantritt innerhalb einer Woche gerechtfertigt (§ 10) und die Gerichtspraxis am Tag nach Wegfall des Hinderungsgrundes, spätestens aber am zwölften Arbeitstag nach dem im Zulassungsbescheid festgesetzten Tag angetreten wird. (2) Die Gerichtspraxis…
§ 10a RPG · RPG · Raumplanungsgesetz
§ 10a
…4 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung) erheblich beeinträchtigt werden könnten, oder c) Beschleunigungsgebiete nach § 9 oder Netz- und Speicherinfrastrukturgebiete nach § 10 festgelegt werden. (2) Eine Umweltprüfung nach Abs. 1 ist nicht erforderlich, wenn ein Landesraumplan lediglich geringfügig geändert wird oder die Nutzung eines kleinen Gebietes…
§ 8
…Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen bezeichnet. (2) Mit einem Landesraumplan betreffend Beschleunigungsgebiete ( § 9 ) oder Netz- und Speicherinfrastrukturgebiete ( § 10 ) wird der Zweck verfolgt, in bestimmten Gebieten Verfahren betreffend bestimmte Vorhaben der Energiewende zu erleichtern. Abgesehen von der Möglichkeit, in anderen Gesetzen an derart ausgewiesene…
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