(1) In den Bauland-Kategorien gemäß § 30 Abs 1 Z 1 bis 6 können Flächen für förderbare Mietwohnbauten oder Wohnheime mit Handelsnutzungen gekennzeichnet werden. Eine solche Kennzeichnung ist nur zulässig, wenn
1. die Flächen in einem Siedlungsschwerpunkt liegen und
2. im Fall der Bauland-Kategorie gemäß § 30 Abs 1 Z 6 unter Berücksichtigung der rechtlichen Interessen angrenzender Betriebe auf Grund der Lage und Immissionsbelastung eine Eignung für eine Wohnnutzung geschaffen werden kann.
(2) Auf Flächen mit einer Kennzeichnung gemäß Abs 1 sind gemischtgenutzte Bauten für förderbare Mietwohnungen oder Wohnheime (im Sinn des 2. Abschnitts, 3. oder 4. Unterabschnitts des S.WFG 2025) einerseits und für Einzelhandelsnutzungen bis insgesamt 1.000 m² Verkaufsfläche andererseits zulässig, wenn
1. die Geschoßfläche der förderbaren Bauten die Gesamtverkaufsfläche für Einzelhandelsnutzungen um mehr als das Doppelte übersteigt und
2. die erforderlichen Pflichtstellplätze mindestens zur Hälfte in einer Tiefgarage oder auf dem Bau errichtet werden.
Rückverweise
ROG 2009 · Salzburger Raumordnungsgesetz 2009
§ 39a Kennzeichnung von Flächen für förderbare Mietwohnbauten oder Wohnheime
(1) In den Bauland-Kategorien gemäß § 30 Abs 1 Z 1 bis 6 können Flächen für förderbare Mietwohnbauten oder Wohnheime mit Handelsnutzungen gekennzeichnet werden. Eine solche Kennzeichnung ist nur zulässig, wenn 1. die Flächen in einem Siedlungsschwerpunkt liegen und 2. im Fall der Bauland-Kategorie …
§ 30 Bauland
…§ 32 Abs 2) nicht zulässig. In der Kategorie Betriebsgebiet gilt dies nicht für Handelsbetriebe in gemischtgenutzten Bauten mit Kennzeichnung gemäß § 39a. (6) In der Kategorie Gewerbegebiet sind bauliche Anlagen für Betriebe für Erholungs- und Freizeitnutzungen nicht zulässig. (7) Bauliche Anlagen für Tankstellen sind nur in den…
§ 32 Handelsgroßbetriebe
…Betriebe des Kraftfahrzeug- und des Maschinenhandels, 2. Betriebe des konventionellen Baustoffhandels, 3. Baumschulen und Berufsgärtnereien, 4. Handelsbetriebe in gemischtgenutzten Bauten mit Kennzeichnung gemäß § 39a. (2) Zur Verkaufsfläche zählen 1. Flächen: a) auf denen Waren ausgestellt oder zum Verkauf angeboten werden; b) auf denen im Zusammenhang mit dem Warenverkauf stehende…