LandesrechtSalzburgLandesesetzeSalzburger Raumordnungsgesetz 2009§ 26

§ 26Änderung des Räumlichen Entwicklungskonzepts

In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date

Das Räumliche Entwicklungskonzept ist zu ändern:

1. soweit dies durch die Erlassung oder Änderung von Entwicklungsprogrammen des Landes erforderlich ist;

2. bei Feststellung von Fehlentwicklungen oder Entwicklungsdefiziten auf Grund einer Überprüfung gemäß § 20;

3. bei wesentlicher Änderung der Planungsgrundlagen.

Das räumliche Entwicklungskonzept kann außerdem aus anderen wichtigen öffentlichen Interessen geändert werden.

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