Anl. 1
In Kraft seit 18. Mai 2019
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Anhänge
Anlage 1 PDFRückverweise
ROG 2009 · Salzburger Raumordnungsgesetz 2009
§ 84 Übergangsbestimmungen – Sonderbestimmungen
…Nr 78/2025 einzurechnen sind. (3) Auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits bestehende Handelsbetriebe findet § 17 Abs. 9 zweiter Satz ROG 1998 weiter Anwendung. (4) Für am 1. Mai 2004 bereits bestehende Seveso-Betriebe, die der festgelegten Widmung nicht entsprechen, können Bewilligungen, Genehmigungen udgl auf Grund baurechtlicher Vorschriften des Landes unbeschadet der…
§ 32 Handelsgroßbetriebe
…1) Handelsgroßbetriebe sind Bauten oder Teile von Bauten mit Verkaufsräumen von Betrieben des Handels allein oder zusammen mit solchen des Gewerbes, in denen der in der…