§ 74 Verweisungen auf andere Gesetze
In Kraft seit 06. Dezember 2024
Up-to-date
(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese, wenn nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Oktober 2024 geltenden Fassung anzuwenden.
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