§ 73h Übergangsbestimmungen zur 16. Novelle zur Pensionsordnung 1995
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 11 Z 4 und 5 und § 25 Abs. 1 Z 2 in der Fassung vor der 16. Novelle zu diesem Gesetz sind bei Verurteilungen, die spätestens bis zum Tag der Kundmachung dieser Novelle rechtskräftig geworden sind, weiterhin anzuwenden.
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