§ 54 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 54 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten — PO 1995
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten oder des überlebenden eingetragenen Partners eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
§ 54 PO 1995 · PO 1995 · Pensionsordnung 1995
§ 54 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
…Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten § 54. Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten oder des überlebenden eingetragenen Partners eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu…
Rückverweise