§ 54 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
PO 1995
Gliederung
6. HAUPTSTÜCK Versorgung bei Abgängigkeit
§ 54 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten oder des überlebenden eingetragenen Partners eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu behandeln.
§ 54 PO 1995 · PO 1995 · Pensionsordnung 1995
§ 54 Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten
…Versorgung der Halbwaise bei Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten § 54. Auf die Dauer der Abgängigkeit des überlebenden Ehegatten oder des überlebenden eingetragenen Partners eines Beamten ist die von ihm hinterlassene Halbwaise wie eine Vollwaise zu…
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