§ 17
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
entfällt; LGBl. Nr. 49/2013 vom 16.12.2013
PO 1995 · Pensionsordnung 1995
§ 72 Übergangsbestimmungen für den Versorgungsgenuß, den Übergangsbeitrag, das Versorgungsgeld und den Unterhaltsbeitrag
…für den Versorgungsgenuß, den Übergangsbeitrag, das Versorgungsgeld und den Unterhaltsbeitrag § 72. (1) Wenn der Versorgungsanspruch vor dem 1. Jänner 1995 erworben worden ist, ist § 15 der Pensionsordnung 1966 in der am 31. Dezember 1994 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden auf 1. den…
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