§ 31a § 31aVorzeitige Abgeltung von Zinsenzuschüssen
In Kraft seit 08. September 2001
Up-to-date
(1) Bei Eigenheimen, die mit Zinsenzuschüssen zu Hypothekardarlehen gefördert sind, können die durch das Land Oberösterreich künftig noch zu leistenden Zinsenzuschüsse durch eine einmalige Zahlung abgegolten werden.
(2) Die vorzeitige Abgeltung von Zinsenzuschüssen kann insbesondere nach der Laufzeit der Hypothekardarlehen unterschiedlich gestaltet werden.
(Anm: LGBl. Nr. 94/2001)
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