§ 3 § 3Herausgabe des Landesgesetzblatts
In Kraft seit 13. Juli 2021
Up-to-date
Die Landesregierung gibt im Rahmen des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) das „Landesgesetzblatt für Oberösterreich“ in elektronischer Form heraus.
(Anm: LGBl.Nr. 70/2021)
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