§ 17 § 17Übergangsbestimmung
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Die im Titel, im Kurztitel und im Text der im Landesgesetzblatt und in der Amtlichen Linzer Zeitung kundgemachten Rechtsvorschriften verwendete Abkürzung „O.ö.“ und „o.ö.“ darf auch ohne Abkürzungspunkt zwischen den Buchstaben gebraucht werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden