§ 1 § 1Geltungsbereich
In Kraft seit 01. Januar 2001
Up-to-date
Dieses Landesgesetz gilt für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zum Land Oberösterreich, ausgenommen Dienstverhältnisse auf Grund des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes oder des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes.
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