§ 7 § 7 Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
In Kraft seit 01. Oktober 1996
Up-to-date
Oö. USchG
Gliederung
II. ABSCHNITT Einrichtungen zur Förderung des Umweltschutzes
§ 7 § 7 Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
(1) Das Land Oberösterreich fördert Umweltschutzmaßnahmen sowie Konzepte, Studien und Aktionen, durch welche Belastungen der Umwelt vermieden oder verringert werden.
(2) Die Landesregierung hat Richtlinien, insbesondere über die Arten der Förderung, das Ansuchen und die dem Förderungsempfänger aufzuerlegenden Verpflichtungen, zu erlassen.
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