§ 2 § 2Tourismusbericht
In Kraft seit 01. Februar 2018
Up-to-date
Die Landesregierung hat dem Landtag alle drei Jahre einen Bericht über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Tourismus in Oberösterreich zu erstatten. Der Bericht ist bis spätestens 31. Mai des dem Berichtszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.
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