Oö. TG 2018
Gliederung
(1) Der Generalversammlung der LTO gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
1. das für Tourismusangelegenheiten zuständige Mitglied der Landesregierung als Vorsitzende bzw. Vorsitzender;
2. je eine bzw. ein von den im Landtag vertretenen Parteien entsendete Vertreterin bzw. entsendeter Vertreter;
3. zwei von der Wirtschaftskammer Oberösterreich entsendete Vertreterinnen bzw. Vertreter;
4. die bzw. der Vorsitzende des Strategie-Boards.
(2) Die Entsendung wird mit dem Einlangen der Mitteilung bei der LTO wirksam. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter können von den zur Entsendung berechtigten Stellen jederzeit abberufen und durch andere Personen ersetzt werden.
(3) Die bzw. der Vorsitzende vertritt die Generalversammlung gegenüber Dritten. Sie bzw. er hat ein weiteres Mitglied mit ihrer bzw. seiner Stellvertretung zu betrauen.
(4) Der Generalversammlung obliegen folgende Angelegenheiten:
1. die Festlegung des Unternehmenskonzeptes;
2. die Bestellung der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers auf Empfehlung des Strategie-Boards;
3. die Bestellung eines Abschlussprüfers;
4. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Kenntnisnahme des konsolidierten Jahresabschlusses;
6. die Kenntnisnahme der Berichte gemäß § 8;
7. die Festlegung des Budgets auf Empfehlung des Strategie-Boards;
8. die Festlegung einer Geschäftsordnung für die Generalversammlung;
9. die Überwachung der Geschäftsführung der LTO;
10. die Festlegung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der LTO, in der jedenfalls die Berichtspflichten gegenüber der Generalversammlung bzw. dem Strategie-Board sowie die Geschäfte, welche einer Zustimmung der Generalversammlung oder des Strategie-Boards bedürfen, festzulegen sind.
(5) Die Generalversammlung ist befugt, die LTO bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit der Geschäftsführerin bzw. dem Geschäftsführer zu vertreten.
§ 85 Oö. TG 2018 · Oö. TG 2018 · Oö. Tourismusgesetz 2018
§ 85 § 85 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
…zum Ablauf des 31. Dezember 2018 als Verordnung gemäß § 9 Abs. 1 in Geltung. Eine gemäß § 3 Abs. 5 Oö. Tourismus-Gesetz 1990 in der Fassung vor Inkrafttreten des Landesgesetzes LGBl. Nr. 117/2012, im Verfahren zur Erlassung der Oö. Ortsklassenverordnung…
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