Oö. TG 2018
Gliederung
1. TEIL Tourismusorganisationen
1. ABSCHNITT Landes-Tourismusstrategie, Landes-Tourismusorganisation § 1 Ziel; Landes-Tourismusstrategie
§ 4 § 4 Organe der Landes-Tourismusorganisation
(1) Die Organe der LTO sind:
1. die Generalversammlung,
2. das Strategie-Board,
3. die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer.
(Anm: LGBl.Nr. 113/2023)
(2) Die Durchführung der Sitzungen der Organe unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung ist zulässig. Die zugeschalteten Mitglieder gelten als anwesend und nehmen an der Abstimmung in der Weise teil, dass sie ihre Stimme nach persönlichem Aufruf durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden mündlich abgeben. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass den zugeschalteten Mitgliedern die für die Beratung und Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. In der Niederschrift sind die Namen der persönlich anwesenden und der zugeschalteten Mitglieder entsprechend festzuhalten. (Anm: LGBl.Nr. 113/2023)
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden