Der Vollversammlung kommen folgende Aufgaben zu:
1. die Wahl und allfällige Abberufung sowie die allfällige Erhöhung der Anzahl der zu wählenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats;
2. die Kenntnisnahme des Tourismuskonzepts;
3.die Anhebung der Prozentsätze für den Tourismusbeitrag allenfalls einschließlich der Mindestbeiträge (§ 43 Abs. 5 bis 7);
4.die Anregung einer Anhebung der Ortstaxe bzw. die Abgabe einer Stellungnahme nach § 48 Abs. 2;
5. der Beschluss einer allfälligen Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Aufsichtsrats;
6. der Beschluss des Budgets;
7. die Kenntnisnahme des Jahresabschlusses;
8. die Entlastung der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers und der Mitglieder des Aufsichtsrats;
9.der Beschluss über die Einrichtung eines Vollversammlungsausschusses (§ 15a) sowie die Wahl und allfällige Abberufung der Mitglieder des Vollversammlungsausschusses.
(Anm: LGBl.Nr. 113/2023)
§ 15a Oö. TG 2018 · Oö. TG 2018 · Oö. Tourismusgesetz 2018
§ 15a § 15a Vollversammlungsausschuss
…nicht angehören. Bei der Zusammensetzung ist nach Möglichkeit auf eine geschlechtergerechte Verteilung zu achten. (2) Dem Vollversammlungsausschuss kommen die Aufgaben der Vollversammlung gemäß § 16 Z 2 bis 8 zu. (3) Die Wahl der Mitglieder ist alle fünf Jahre durchzuführen. Die Funktionsperiode beginnt mit dem auf die Wahl folgenden…
§ 85 § 85 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
…des Vorsitzenden des Aufsichtsrats im Amt; auf sie sind § 5 Abs. 1 Z 2 bis 4, §§ 10 bis 16 und §§ 18 bis 21 Oö. Tourismus-Gesetz 1990, LGBl. Nr. 81/1989, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2013, und §§ 5…
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