LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 20021. HAUPTSTÜCK DIENSTRECHTLICHE BESTIMMUNGEN11. ABSCHNITT DIENSTFREISTELLUNG UND AUSSERDIENSTSTELLUNG§ 97

§ 97§ 97 Außerdienststellung der Inhaber(innen) höchster Funktionen in der Europäischen Union, im Bund oder in den Ländern

In Kraft seit 01. Oktober 2024
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