§ 82a § 82a Auswirkungen der Karenz auf den Arbeitsplatz
In Kraft seit 01. Oktober 2009
Up-to-date
Oö. StGBG 2002
Gliederung
1. HAUPTSTÜCK DIENSTRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
8. ABSCHNITT URLAUB
§ 82a § 82a Auswirkungen der Karenz auf den Arbeitsplatz
Beamte (Beamtinnen) haben bei Wiederantritt des Dienstes nach einer Karenz nach dem MSchG, VKG, Oö. MSchG oder Oö. VKG Anspruch darauf, wieder ihrem früheren Arbeitsplatz oder einem gleichwertigen Arbeitsplatz unter Bedingungen, die nicht weniger günstig sind, zugewiesen zu werden. § 65 sowie die Bestimmungen des MSchG, VKG, Oö. MSchG oder Oö. VKG bleiben davon unberührt.
(Anm: LGBl.Nr. 93/2009)
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