Oö. StGBG 2002
Gliederung
1. HAUPTSTÜCK DIENSTRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
7. ABSCHNITT DIENSTZEIT
§ 67 § 67 Überschreitung der Wochendienstzeit
Ein Beamter, dem (Eine Beamtin, der) eine Teilzeitbeschäftigung nach § 65 gewährt worden ist, darf über die für ihn (sie) maßgebende Wochendienstzeit hinaus zur Dienstleistung nur herangezogen werden, wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens unverzüglich notwendig ist und ein(e) Bedienstete(r), der (die) keine Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nimmt, nicht zur Verfügung steht. Dies gilt nicht für Bezieher(innen) von Verwendungszulagen gemäß § 30a Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 Oö. Landes-Gehaltsgesetz.
§ 138 Oö. StGBG 2002 · Oö. StGBG 2002 · Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002
§ 138 § 138Sonderbestimmungen für Beamte (Beamtinnen),die nach dem 1. Juli 2002 ein Dienstverhältniszu einer Statutargemeinde begründen
…Im § 23 Abs. 5 tritt anstelle des Verweises „§ 21 Oö. Landes-Gehaltsgesetz“ der Verweis „§ 201 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002“ und anstelle des Wortes „Zulagen“ das Wort „Vergütungen“. 5. In den §§ 25 Abs. 4, 27 Abs…
§ 63 § 63Überstunden
…Abs. 2 angewendet wird. Diese Frist kann mit Zustimmung des Beamten (der Beamtin) erstreckt werden. (4) Auf Zeiten einer zusätzlichen Dienstleistung nach § 67, nach § 23 Abs. 10 MSchG bzw. §§ 13 und 13a Oö. MSchG und nach §§ 9 und 10…
§ 70b § 70bZeitwertkonto
…Genehmigung ausgeschlossen. (Anm: LGBl.Nr. 100/2011) (2) In der Ansparphase reduziert sich der Bezugsanspruch nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 3 Oö. LGG unter Ausschluss der Kinderbeihilfe je nach Antrag um 2 bis 25 ganze Prozentpunkte, wobei eine Änderung des Prozentausmaßes sowie eine gänzliche Aussetzung auf einen…
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