Oö. StGBG 2002
Gliederung
1. HAUPTSTÜCK DIENSTRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
5. ABSCHNITT DIENSTBEURTEILUNG
§ 33 § 33 Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolgs
Der Beamte, der (Die Beamtin, die) in zwei aufeinanderfolgenden Dienstbeurteilungen mit nicht zufriedenstellend beurteilt wurde, ist nach Rechtskraft der zweiten Dienstbeurteilung mit Bescheid der Dienstbehörde zu entlassen.
§ 99 Oö. StGBG 2002 · Oö. StGBG 2002 · Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002
§ 99 § 99Auflösung des Dienstverhältnisses, Folgebeschäftigungen
…wird aufgelöst durch 1. Entfallen 2. Austritt, 3. Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zu einer anderen Gebietskörperschaft oder zu einem Gemeindeverband, 4. Entlassung (§ 33 wegen mangelnden Arbeitserfolgs, § 102 Abs. 1 Z 5 als Disziplinarstrafe), 4a. rechtskräftige Verurteilung durch ein inländisches Gericht ausschließlich oder auch wegen…
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