§ 140 § 140 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
In Kraft seit 01. Juli 2002
Up-to-date
Oö. StGBG 2002
Gliederung
3. HAUPTSTÜCK SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
§ 140 § 140 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
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