§ 3 § 3Maßnahmen gegen Doping
In Kraft seit 01. August 2019
Up-to-date
Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung „Nationale Anti-Doping-Agentur Austria GmbH“ (kurz „NADA Austria“) wird unterstützt, geeignete Anti-Doping-Kontrollen zur Durchsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen bei Sportveranstaltungen und Trainingseinheiten in Oberösterreich vorzunehmen, um so eine Reduzierung und Ausmerzung des Problems des Dopings im Sport zu erreichen.
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