§ 36 § 36Träger der Sozialhilfe
In Kraft seit 01. Januar 2020
Up-to-date
Träger der Sozialhilfe sind:
1. das Land;
2. die Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut nach dem Oö. Sozialhilfegesetz 1998 (regionale Träger).
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