LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Sozialhilfe-Ausführungsgesetz2. Hauptstück Leistung der Sozialhilfe § 5 Persönliche Voraussetzungen für die Leistung der Sozialhilfe§ 10

§ 10§ 10 Übernahme von Begräbniskosten sowie Kosten zur Verschaffung einer angemessenen Alterssicherung

In Kraft seit 01. Januar 2020
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