Oö. ROG 1994
Gliederung
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Verfahren betreffend Verordnungen gemäß § 31 sowie deren Änderungen, welche vor 1. Jänner 2026 gemäß § 34 im Gemeinderat beschlossen wurden, sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen.
Art. 2 Oö. ROG 1994 · Oö. ROG 1994 · Oö. Raumordnungsgesetz 1994
Art. 2
…durch dieses Landesgesetz geändert wird, gelten für sie die entsprechenden Umschreibungen und Bestimmungen dieses Landesgesetzes und der gemäß § 21 Abs. 3 des Oö. Raumordnungs-gesetzes 1994 erlassenen Verordnungen. (3) Betriebe, die nach den bisher maßgeblichen Vorschriften rechtmäßig errichtet wurden, gemäß § 23 Abs. 4 Z 3 in der…
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