§ 18 § 18Lehrerinnen und Lehrer
In Kraft seit 01. September 2019
Up-to-date
Die §§ 10 und 15e sind unter Bedachtnahme auf die Organisationsform der Sonderschule sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 113/2019)
(Anm: LGBl.Nr. 5/2013)
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