Art. 2
In Kraft seit 01. Januar 1999
Up-to-date
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
(2) Individuelle Verwaltungsverfahren nach dem Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Landesgesetzes anhängig sind, sind nach der bisher geltenden Rechtslage weiterzuführen.
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