§ 17
Abgabenbefreiung
Bescheidmäßige Feststellungen nach diesem Landesgesetz und sonstige nach diesem Landesgesetz erforderliche Amtshandlungen der Behörden des Landes oder einer Gemeinde sind von landesrechtlich geregelten Abgaben befreit.
Oö. NPG · Oö. Nationalparkgesetz
§ 22
…§ 22 Verfall Die Bezirksverwaltungsbehörde kann nach Maßgabe des § 17 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG die Strafe des Verfalls widerrechtlich gefangener oder erlegter Tiere oder widerrechtlich gesammelter Pflanzen, Pilze, Mineralien und Fossilien sowie die Strafe des…
§ 17
…§ 17 Abgabenbefreiung Bescheidmäßige Feststellungen nach diesem Landesgesetz und sonstige nach diesem Landesgesetz erforderliche Amtshandlungen der Behörden des Landes oder einer Gemeinde sind von landesrechtlich geregelten Abgaben befreit.…
Rückverweise