LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. LandtagswahlordnungIV. HAUPTSTÜCK Wählbarkeit, Wahlbewerbung § 27 Passives Wahlrecht (Wählbarkeit)§ 34

§ 34§ 34 Ergänzungsvorschläge bei Verzicht, Tod oder Verlust der Wählbarkeit eines Bewerbers

In Kraft seit 30. Oktober 2020
Up-to-date