§ 13 § 13 Amtssachverständige
In Kraft seit 01. Januar 2014
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Oö. LVwGG
Gliederung
1. HAUPTSTÜCK ORGANISATION DES LANDESVERWALTUNGSGERICHTS
3. ABSCHNITT GESCHÄFTSGANG § 8 Spruchkörper
§ 13 § 13 Amtssachverständige
Dem Landesverwaltungsgericht stehen die bei den Dienststellen des Landes tätigen Amtssachverständigen zur Verfügung.
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