§ 78a § 78aÜbergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002
In Kraft seit 01. September 2002
Up-to-date
Die vor 1. September 2002 mit „sehr zufriedenstellend“ und „zufriedenstellend“ festgesetzten Beurteilungen gelten ab diesem Zeitpunkt als mit „entsprechend“ und die mit „nicht zufriedenstellend“ festgesetzten Beurteilungen als mit „nicht entsprechend“ festgesetzt.
(Anm: LGBl.Nr. 81/2002)
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