Oö. LRGV
Gliederung
5. ABSCHNITT Dienstzuteilung; Entsendung im Inland; interne Dienstausbildung § 19 Anspruch bei Dienstzuteilung oder Entsendung im Inland; Zuteilungsgebühr
§ 21 § 21 Heimfahrt während der Dienstzuteilung
(1) Bedienstete, die länger als drei Monate dienstzugeteilt sind, haben Anspruch auf die Reisekostenvergütung jeweils für eine Hin- und Rückfahrt zwischen dem Zuteilungsort und dem Wohnort mit einem Massenbeförderungsmittel innerhalb eines Zeitraumes von 90 Tagen. Dieser Anspruch entfällt, soweit die Hin- und Rückfahrt im Rahmen einer Dienstreise mit mehrtägigem Aufenthalt am Dienstort bzw. Wohnort anfällt.
(2) Aus berücksichtigungswürdigen Gründen kann diese Reisekostenvergütung bei kürzerer Dienstzuteilung und in kürzeren Intervallen gewährt werden.
(3) Der bzw. dem Bediensteten gebührt anstelle der Reisekostenvergütung für Heimfahrten, wenn sie bzw. er von einer Person gemäß § 31 Abs. 1 Z 2 iVm. § 40a besucht wird, der Ersatz der Reisekosten für diese Besuchsfahrten, höchstens jedoch bis zur Höhe der der bzw. dem Bediensteten gebührenden Reisekostenvergütung. Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß. (Anm: LGBl.Nr. 121/2014)
§ 40a Oö. LRGV · Oö. LRGV · Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift
§ 40a § 40aEingetragene Partnerschaft
…Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf eingetragene Partnerinnen und Partner von Bediensteten sinngemäß anzuwenden: § 21 Abs. 3, § 31 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2, § 32 Abs. 1 Z 2…
§ 36 § 36Trennungsgebühr; Trennungszuschuß
…aktiven Dienstverhältnisses. Der Anspruch auf Reisegebühren für die Fahrt in den Wohnort bleibt hiedurch unberührt. (9) Auf Bedienstete, die eine Trennungsgebühr beziehen, ist § 21 sinngemäß anzuwenden.…
§ 37 § 37Reiserechnung
…Reiserechnung bei seiner Dienststelle bis zum Ende des sechsten Kalendermonates geltend zu machen, der der Beendigung der Dienstreise (Dienstverrichtung im Dienstort, Reise nach § 21 und § 36 Abs. 9) oder Übersiedlung folgt. Der Anspruch auf die Gebühren erlischt, wenn die Reiserechnung nicht fristgerecht vorgelegt wird. Ein Vorschuß…
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