§ 4 § 4
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Oö. LLDHG 1988
Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes anhängige Verfahren vor der Leistungsfeststellungskommission sowie vor der Disziplinarkommission sind von diesen Kommissionen auch nach dem 31. Dezember 2013 noch abzuschließen
(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 90/2013)
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