§ 51 ABSCHNITT IX Übergangs- und Schlußbestimmungen
In Kraft seit 01. September 1983
Up-to-date
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die LKUF im Wege der gesetzlichen Gesamtrechtsnachfolge an die Stelle der durch Beschluß des o.ö. Landtages vom 3. Jänner 1923 errichteten Lehrer-Krankenfürsorge für Oberösterreich (LKF).
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