LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz§ 30

§ 30 § 30 Beziehungen zu den Trägern der Sozialhilfe und der Behindertenhilfe

In Kraft seit 16. Dezember 2020
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§ 30 § 30 Beziehungen zu den Trägern der Sozialhilfe und der Behindertenhilfe — Oö. LKUFG | GesetzeFinden.at