§ 2 Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten
In Kraft seit 01. Juni 2005
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§ 2 Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten — Oö. LGG
Die Bezüge der Beamten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen:
1. Beamte der Allgemeinen Verwaltung;
2. Beamte in handwerklicher Verwendung;
3. Entfallen;
4. Entfallen;
5. Lehrer;
6. Beamte des Schulaufsichtsdienstes;
7. Wachebeamte;
8. Entfallen.
(Anm: LGBl.Nr. 49/2005)
§ 22a Oö. LGG · Oö. LGG · Oö. Landes-Gehaltsgesetz
§ 22a Pensionskasse
…1) Das Land Oberösterreich hat seinen Beamten eine Pensionskassenzusage im Sinn des § 2 Z 1 Betriebspensionsgesetz (BPG) zu erteilen. (2) Soweit dies zur Regelung der Pensionskassenvorsorge nach Abs. 1 erforderlich ist, ist mit der Dienstnehmervertretung eine…
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