§ 2 § 2Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten
In Kraft seit 01. Juni 2005
Up-to-date
Die Bezüge der Beamten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen:
1. Beamte der Allgemeinen Verwaltung;
2. Beamte in handwerklicher Verwendung;
3. Entfallen;
4. Entfallen;
5. Lehrer;
6. Beamte des Schulaufsichtsdienstes;
7. Wachebeamte;
8. Entfallen.
(Anm: LGBl.Nr. 49/2005)
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