LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991§ 14

§ 14§ 14Besuch einer Schule oder eines Fachkurses mit anschließender Facharbeiterprüfung

In Kraft seit 16. Februar 2013
Up-to-date